J. Tetsch / P. Tetsch

Zahnärztliche
Implantate


Ein Ratgeber für Patienten

5. überarbeitete Auflage

11 Kosten

Seit 1988 gibt es Positionen in einer zahnärztlichen Gebührenordnung, die das Honorar für eine Implantation regeln. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen einer Privatrechnung, da Einpflanzungen künstlicher Zahnwurzeln nur in extremen Ausnahmesituationen in dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Berechnet werden die zahnärztlichen Leistungen für die Einpflanzung und die Material­kosten für die Implantate und Zubehörteile, die unterschiedlich hoch sein können. Da sich die Situation bei jedem Patienten anders darstellt, ist die Angabe konkreter Kosten schwierig. Man sollte sich daher vor einer­ derartigen Behandlung einen Kostenvoranschlag anfertigen lassen.

Neben den Kosten für die eigentliche Einpflanzung entstehen weitere Kosten nach der Einheilungszeit im Rahmen der prothetischen Versorgung. Seit 2005 erhalten die gesetzlich versicherten Patienten einen sogenannten Festkostenzuschuss. Dieser Festkostenzuschuss ist entsprechend dem Restzahnbestand und der konventionellen nicht implantat-prothetischen Versorgung angepasst.

Die privat versicherten Patienten erhalten entsprechend ihrem abgeschlossenen Tarif eine Bezuschussung der Implantatversorgung. Die Zeiten, in denen die privaten Krankenkassen sämtliche entstehenden Kosten übernehmen, sind vorbei. Daher empfiehlt es sich vor Behandlungsbeginn, einen Gesamtkostenplan erstellen zu lassen und diesen bei der Krankenversicherung genehmigen zu lassen. Aus der Differenz zwischen Kostenplan und Bezuschussung der Krankenkasse ergibt sich der Eigenanteil.

Die Beihilfestellen übernehmen die anfallenden Kosten ebenfalls nur in Ausnahmeindikationen. Hier erhalten die Versicherten auch einen Festbetrag, der jedoch auf Landes – und  Bundesebene variieren kann.

Implantologische Versorgungen müssen nicht immer kostspieliger sein als herkömmlicher Zahnersatz. Wenn zum Beispiel an eine Einzelzahnlücke gedacht wird, so kann die Versorgung durch ein Implantat, das mit einer Einzelkrone versehen wird, kostengünstiger sein als die Versorgung durch eine Brücke, bei der die Nachbarzähne überkront werden müssen.

Auch das Beispiel der zahnlosen Patientin, bei der im Verlaufe mehrerer Jahre zahlreiche Prothesen ange­fertigt und Unterfütterungen durchgeführt wurden, zeigt, dass eine implantologische Behandlung nicht unbedingt teurer sein muss. Durch das Einpflanzen eini­ger weniger Pfeiler wurden schließlich die Prothesen so stabilisiert, dass keine Neuanfertigungen mehr nötig werden.

Erhebliche Kosten können allerdings bei sehr anspruchsvollen Patienten entstehen, die z.B. bei vollständiger Zahnlosigkeit einen festsitzenden Brückenersatz auf entsprechend vielen Implantaten wünschen.