J. Tetsch / P. Tetsch

Zahnärztliche
Implantate


Ein Ratgeber für Patienten

5. überarbeitete Auflage

3.5 Einzelzahnlücke

Bei einer Einzelzahnlücke handelt es sich um eine zahnbegrenzte Lücke, bei der nur ein Zahn fehlt. Häufig sind die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig oder schon mit Zahnersatz versorgt, so dass eine Implantatversorgung eine sinnvolle Alternative zur konventionellen Brücke ist (Abb. 3.28, 3.29).

Abb. 3.28:
Einzelzahnlücke im Unterkieferseitenbereich mit eingesetztem Implantat

Abb. 3.29:
Zementierte „unsichtbare“ Implantatkrone

Eine besondere Herausforderung ist die Oberkieferfrontzahnregion. Der Wunsch nach einem perfekten Resultat ist geradezu selbstverständlich. Jeder möchte große, weiße Zähne und ein gesundes, reizloses Zahnfleisch besitzen (Abb. 3.30).

Abb. 3.30:
Perfektes Resultat einer Versorgung

Die seitlichen Schneidezähne weisen häufig nur eine kleine Lücke auf. Hierbei dürfen die Nachbarzähne bei der Implantation nicht gefährdet oder verletzt werden. Für diese Lücken gibt es Spezialimplantate auf dem Markt, die leicht konisch gestaltet oder sehr grazil geformt sind. (Abb. 3.31, 3.32).

Abb. 3.31:
Ersatz eines seitlichen Schneidezahnes durch ein Implantat

Abb. 3.32:
Zementierte perfekte Krone

Im Alter von 12 Jahren hatte ein jetzt 20-jähriges Mädchen durch einen Skateboardunfall zwei Schneidezähne im Oberkiefer verloren (Abb. 3.33). Zunächst wurden die Zähne wieder eingesetzt, doch nach 2 Jahren lösten sich die Wurzeln auf und mussten entfernt werden (Abb. 3.34). Damit das Mädchen nicht ohne Zähne herumlaufen musste, wurden beide Frontzähne durch eine kleine Prothese ersetzt (Abb. 3.35). Das Mädchen hat die Prothese ohne zu klagen regelmäßig getragen. Inzwischen sträubt sie sich allerdings gegen diesen herausnehmbaren Zahnersatz, da sie einen Freund gefunden hat und ihr das Tragen der Prothese jetzt unangenehm ist. Die Lücke wurde durch 2 Implantate und Einzelkronen geschlossen (Abb. 3.36).

Abb. 3.33:
Ausgangsbefund mit 2 entzündeten und zerstörten Zähnen nach Unfall

Abb. 3.34:
Entfernte resorbierte (aufgelöste) Zähne

Abb. 3.35:
Prothesenprovisorium zum Ersatz der beiden mittleren Frontzähne, das direkt nach der Zahnentfernung eingesetzt wurde

Abb. 3.36:
Einzementierte Implantatkronen mit perfektem Ergebnis

Bei einer derartigen Zahnlücke kann selbstverständlich auch eine Brücke angefertigt werden. Dazu müssen die der Lücke benachbarten Zähne beschliffen und mit entsprechenden Kronen versorgt werden. Dies ist allerdings erst nach dem 18. Lebensjahr möglich, da bis zu diesem Zeitpunkt das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen ist und der „Zahnnerv“ innerhalb des Zahnes noch so ausgedehnt ist, dass er durch das Beschleifen beschädigt werden kann. Wenn dazu die der Lücke benachbarten Zähne vollständig gesund sind, fällt dem Zahnarzt die Entscheidung zum Beschleifen schwer. Eine neuere Möglichkeit besteht in der Anfertigung von Klebebrücken, bei denen die Zähne nur wenig beschliffen werden müssen, aber dennoch wird geringfügig gesunde Zahnsubstanz entfernt.

Gesunde Zahnsubstanz kann aber geschont werden, wenn die Einpflanzung einer künstlichen Zahnwurzel möglich ist. In bestimmten Fällen kann dies bereits nach dem 14. Lebensjahr erfolgen. Das gilt für den unfallbedingten Zahnverlust (Abb. 3.22 bis 3.36), aber auch für die von der Natur nichtangelegten bleibenden Zähne (Nichtanlagen) (Abb. 3.37 bis 3.39).

Abb. 3.37:
Nichtangelegte obere seitliche Schneidezähne, Implantate mit eingeschraubten Kronenpfosten

Abb. 3.38:
Zementierte Kronen der oberen seitlichen Schneidezähne

Abb. 3.39:
Eine strahlende Patientin

Besondere Schwierigkeiten entstehen dann, wenn unfall- oder entzündungsbedingt Knochen verloren gegangen ist. Dann sind oft Maßnahmen notwendig, die über das einfache Einsetzen der Implantate hi­nausgehen, um ein ästhetisch befriedigendes Ergebnis zu erzielen (Abb. 3.40, 3.41).

Abb. 3.40:
Kieferdefekt nach unfallbedingtem Zahnverlust der Zähne 11, 12

Abb. 3.41:
Kieferdefekt nach unfallbedingtem Zahnverlust des linken oberen Schneidezahnes