J. Tetsch / P. Tetsch

Zahnärztliche
Implantate


Ein Ratgeber für Patienten

5. überarbeitete Auflage

4 Voraussetzungen

Nicht jeder Mensch ist für eine Implantation geeignet. Bei einigen schweren Allgemeinerkrankungen, wie z. B. seltene Formen von Knochensystemerkrankungen, schwere Blutungsneigungen, Stoffwechselstörungen (schwere Zuckerkrankheit), muss auf eine derartige Maßnahme verzichtet werden. Auch bestrahlte Kieferregionen führen häufig zu Problemen bei der Einheilung der Implantate und stellen eine gewisse Kontraindikation da.

Die regelmäßige Einnahme bestimmter Medikamente (z.B. Immunsuppressiva, Kortison in hohen Dosen, Zystostatika, Bisphosphonate) sollte vor einer Implantation besonders beachtet werden. In einigen Fällen verbietet die Medikation eine Implantation. Menschen, die Blutverdünnungsmedikamente wie Isocumarinderivate (z.B. Marcumar) infolge von Schlaganfall, Herzinfarkt als Thromboseprophylaxe einnehmen müssen, müssen für einen Implantationseingriff in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Internisten vorübergehend auf andere Medikamente umgestellt werden. Der Zahnarzt muss also darüber informiert sein, um im jeweiligen Einzelfall die richtige Entscheidung treffen zu können. In unklaren Fällen wird zunächst eine allgemeinärztliche oder internistische Untersuchung durchgeführt und nach dem Ergebnis über die Möglichkeit der Implantation entschieden. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Hausarzt oder behandelnden Spezialisten sollte hier die Regel sein.

Neben den Allgemeinerkrankungen sind auch krankhafte Veränderungen in der Mundhöhle ein möglicher Hinderungsgrund (Kontraindikation). Diese Veränderungen können die Mundschleimhaut oder den Kieferknochen betreffen und sollten zunächst behandelt werden. Auch bei nicht behandelten kranken (kariösen) Zähnen oder einer Zahnfleischerkrankung an den Restzähnen (Parodontose) ist eine Implantation erst nach einer entsprechenden Behandlung sinnvoll.

Eine Implantation sollte in der Regel erst nach abgeschlossenem Kieferwachstum erfolgen. Dies ist bei Mädchen nach dem 15. und bei Jungen nach dem 16. Lebensjahr der Fall. In Ausnahmen darf von dieser Regel Abstand genommen werden. Hier wird eine individuelle Beratung und Aufklärung über die Vor- und Nachteile einer vorzeitigen Implantation mit dem entsprechenden Behandler notwendig sein.

Bei Implantaten ist die Mundhygiene von besonderer Bedeutung. Sie müssen sehr gut gepflegt werden, wenn ein langfristiger Erfolg erzielt werden soll. Stellt sich bei der Voruntersuchung heraus, dass keine ausreichende Pflege der noch vorhandenen Zähne durchgeführt wird und auch nach einer entsprechenden Unterweisung keine Besserung eingetreten ist, wird man auf eine Einpflanzung verzichten müssen.

Implantate müssen in halbjährlichen Abständen regelmäßig kontrolliert werden. Es sollte also gewährleistet sein, dass diese Untersuchungen durchgeführt werden können. Bei z.B. längeren Auslandsaufenthalten kann der Patient seinen Zahnarzt nicht regelmäßig auf­suchen. Ein Implantatpass und eventuell Vorinformation über ortsansässige Implantologen sollten mit dem Hauszahnarzt besprochen werden. Mittlerweile bestehen internationale Netzwerke, die eine notwendige Auslandsbehandlung der großen Implantatsysteme ermöglichen.

Für die Möglichkeit der Einpflanzung ist der vorhan­dene Knochen von Bedeutung. Auch sehr grazile Implantate benötigen eine bestimmte Knochensubstanz in der Höhe und Breite, die bei sehr stark abgebauten Kiefern nicht immer vorhanden ist. Der Knochen muss daher vor einer Implantation exakt vermessen werden. Damit wird auch sichergestellt, dass Verletzungen von Nerven, Blutgefäßen und den Nebenhöhlen vermieden werden (siehe auch Abschnitt: Risiken). Geringes Knochenangebot ist aber heute keine Kontraindikation, da wir in der modernen Implantologie viele Möglichkeiten des Knochenaufbaus besitzen.

Zusammenfassung: Kontraindikationen

Implantationen sind nicht möglich bei:

  • schweren Allgemeinerkrankungen (z.B. Herz-, Blut-, Knochen- oder Stoffwechselerkrankungen),
  • Einnahme bestimmter Medikamente (z.B. Immunsuppressiva, Zystostatika, Kortison und teilweise Bisphosphonate),
  • Krankheiten im Munde (z.B. Karies, Zahnfleischentzündungen, Mundschleimhaut- oder Kiefererkrankungen),
  • unzureichender Mundhygiene,
  • mangelnder Bereitschaft zur regelmäßigen Kontrollen,
  • schweren psychischen Grunderkrankungen
  • nicht abgeschlossenem Kieferwachstum

Wir begleiten in den nächsten Abschnitten eine 46-jährige Patientin (Frau W.), die bereits im Alter von 28 Jahren alle Zähne im Ober- und Unterkiefer verloren hat. Sie trägt seit 18 Jahren Prothesen. In den ersten Jahren war sie damit zufrieden. Dann wurden immer häufiger Unterfütterungen und schließlich Neuanfertigungen notwendig. Die Unterkieferprothese findet inzwischen überhaupt keinen Halt mehr, da der Kiefer sehr flach geworden ist. Im Oberkiefer wird die Gaumenplatte als sehr störend empfunden. Frau W. spricht außer Deutsch sechs Fremdsprachen und hat über viele Jahre an einer Waldorfschule Russisch unterrichtet. Das deutliche Sprechen fiel ihr aber immer schwerer, sodass sie schließlich die Lehrtätigkeit aufgegeben hat. Sie sucht jedoch verzweifelt nach einer Lösung, da ihr der Beruf fehlt.